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Fördermöglichkeiten

biema - Bildungsmanagement Biermann

Qualität hat ihren Preis, auch bei uns!

Aber nicht jeder Preis muss auch selbst aufgebracht werden. Besonders dann nicht, wenn zumindest ein Teil der Kosten bezuschusst werden kann- in manchen Fällen ist sogar eine 100%-ige Förderung möglich. Welche Fördermöglichkeiten für Sie relevant sein könnten, finden Sie in der nachstehenden tabellarischen Darstellung mit den jeweiligen Kurzbeschreibungen.

Zielgruppe

(vom Arbeitssuchenden bis zum Unternehmen)

Förderart

Link zur Erläuterung

Wo beantragen?

ALG I - Empfänger

Bildungsgutschein
(je nach Bewilligung)

Bildungsgutschein

Agentur für Arbeit – „zuständiger Berater“

ALG II - Empfänger

Bildungsgutschein
(je nach Bewilligung)

Bildungsgutschein

JobCenter

Ältere Erwerbstätige in Unternehmen über 45 Jahre

Programm

„WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit

WeGebAu

Agentur für Arbeit „Arbeitgeber-service“

Geringqualifizierte Erwerbstätige in Unternehmen

Programm

„WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit

 WeGebAu

Agentur für Arbeit „Arbeitgeberservice“

Berufsrückkehrer/-innen

Programm

„WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit

 WeGebAu

Agentur für Arbeit „Arbeitgeberservice“

Erwerbstätige (Freiberufler, Eltern in Erziehungszeit, u.a. zählen auch dazu) mit einem zu versteuernden Einkommen laut Einkommen-steuerbescheid von maximal 25.600 Euro bzw. 51 200 Euro bei gemeinsam veranlagten.

Bildungsprämie

Bildungsprämie

Zuständige „unabhängige Beratungsstelle“ vor Ort siehe Link

UNTERNEHMEN/ Mitarbeiter/-innen: Qualifizierung während Kurzarbeit oder in Zeiten ungünstiger Beschäftigungslage

Programm

„WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit

WeGebAu

Agentur für Arbeit „Arbeitgebe-rservice“

UNTERNEHMEN (KMU) mit Vorhaben bzgl. Demografischen Wandels

Förderprogramm Coaching

Förderprogramm
Coaching

L-Bank Karlsruhe

UNTERNEHMEN (KMU)

Qualifizierungs-beratung und Personal-entwicklung

  Förderprogramm Personalentwicklung

L-Bank Karlsruhe

 Sollten Sie weitere Fragen haben rufen Sie uns unter 0771/ 89 65 99-50 an.

Vergünstigungen

Ausgaben für Weiterbildung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.

Links für weitere Informationen

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Mittelstandspreis 2012

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