Fördermöglichkeiten
Qualität hat ihren Preis, auch bei uns!
Aber nicht jeder Preis muss auch selbst aufgebracht werden. Besonders dann nicht, wenn zumindest ein Teil der Kosten bezuschusst werden kann- in manchen Fällen ist sogar eine 100%-ige Förderung möglich. Welche Fördermöglichkeiten für Sie relevant sein könnten, finden Sie in der nachstehenden tabellarischen Darstellung mit den jeweiligen Kurzbeschreibungen.
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Zielgruppe (vom Arbeitssuchenden bis zum Unternehmen) |
Förderart |
Link zur Erläuterung |
Wo beantragen? |
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ALG I - Empfänger |
Bildungsgutschein |
Agentur für Arbeit – „zuständiger Berater“ |
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ALG II - Empfänger |
Bildungsgutschein |
JobCenter |
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Ältere Erwerbstätige in Unternehmen über 45 Jahre |
Programm „WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit |
Agentur für Arbeit „Arbeitgeber-service“ |
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Geringqualifizierte Erwerbstätige in Unternehmen |
Programm „WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit |
Agentur für Arbeit „Arbeitgeberservice“ |
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Berufsrückkehrer/-innen |
Programm „WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit |
Agentur für Arbeit „Arbeitgeberservice“ |
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Erwerbstätige (Freiberufler, Eltern in Erziehungszeit, u.a. zählen auch dazu) mit einem zu versteuernden Einkommen laut Einkommen-steuerbescheid von maximal 25.600 Euro bzw. 51 200 Euro bei gemeinsam veranlagten. |
Bildungsprämie |
Zuständige „unabhängige Beratungsstelle“ vor Ort siehe Link |
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UNTERNEHMEN/ Mitarbeiter/-innen: Qualifizierung während Kurzarbeit oder in Zeiten ungünstiger Beschäftigungslage |
Programm „WeGebAU 2008“ der Agentur für Arbeit |
Agentur für Arbeit „Arbeitgebe-rservice“ |
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UNTERNEHMEN (KMU) mit Vorhaben bzgl. Demografischen Wandels |
Förderprogramm Coaching |
L-Bank Karlsruhe |
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UNTERNEHMEN (KMU) |
Qualifizierungs-beratung und Personal-entwicklung |
L-Bank Karlsruhe |
Sollten Sie weitere Fragen haben rufen Sie uns unter 0771/ 89 65 99-50 an.
Vergünstigungen
Ausgaben für Weiterbildung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
Links für weitere Informationen
Vergünstigungen
Ausgaben für Weiterbildung können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung stehen, in denen Kenntnisse erweitert oder die berufliche Stellung sowie die Einnahmen gesichert werden, sind in der Regel als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig.
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Mittelstandspreis 2012
Wir freuen uns über die Auszeichnung durch das Mittelstands- programm 2011/12




